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01. September 2020

BG Nr. 2019/ 062

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

EVT Immo AG, Hauptstrasse 69, 5734 Reinach

Projektverfasser

Dushi Albert, Giselistrasse 15, 6006 Luzern

Lage

Parz. Nr. 2285, Pappelweg 20, 24 und 18

Bauobjekt

Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage

 

BG Nr. 2018/ 103

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Schoch Generalunternehmung AG, Kantonsstrasse 34, 6048 Horw

Projektverfasser

Schoch + Partner AG, Kantonsstrasse 34, 6048 Horw

Lage

Parz. Nr. 1086, Sonnenbergstrasse 6

Bauobjekt

Neubau MFH mit Tiefgarage; Projektänderung Nr. 1: Änderung Garageneinfahrt, teilweise Umverteilung des bewilligten Wohnraumes

Oeffentliche Auflage:           04.09.  – 05.10.2020             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.