01. September 2020
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BG Nr. 2019/ 062 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
EVT Immo AG, Hauptstrasse 69, 5734 Reinach |
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Projektverfasser |
Dushi Albert, Giselistrasse 15, 6006 Luzern |
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Lage |
Parz. Nr. 2285, Pappelweg 20, 24 und 18 |
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Bauobjekt |
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Einstellhalle sowie eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage |
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BG Nr. 2018/ 103 |
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Bauherrschaft und Grundeigentümer |
Schoch Generalunternehmung AG, Kantonsstrasse 34, 6048 Horw |
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Projektverfasser |
Schoch + Partner AG, Kantonsstrasse 34, 6048 Horw |
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Lage |
Parz. Nr. 1086, Sonnenbergstrasse 6 |
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Bauobjekt |
Neubau MFH mit Tiefgarage; Projektänderung Nr. 1: Änderung Garageneinfahrt, teilweise Umverteilung des bewilligten Wohnraumes |
Oeffentliche Auflage: 04.09. – 05.10.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.