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26. Mai 2020

BG Nr. 2020/ 040

 

Bauherrschaft

ALDI SUISSE AG, Aldi-Suisse-Strasse 2, 6035 Perlen

Grundeigentümer

Ceterum Helvetia AG, Flughofstrasse 39a, 8152 Glattbrugg

Projektverfasser

IFP2 GmbH, Prattelerstrasse 27, 4052 Basel

Lage

Parz. Nr. 4173, Geb. Nr. 2772, Mattenfeldstrasse 1

Bauobjekt

Umbau und Erweiterung bestehende ALDI-Filiale

 

BG Nr. 2020 / 042

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Aeschbach Roger und Susanne, Sonnmattstrasse 5, 5734 Reinach

Projektverfasser

Aeschbach Roger und Susanne, Sonnmattstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3059, Geb. Nr. 1423, Sonnmattstrasse 5

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe mit Aussenaufstellung

 

BG Nr. 2020/ 044

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Brimo + Partner AG, Chileweg 6c, 8917 Oberlunkhofen

Projektverfasser

Beeler Bauplaner AG, Dorfplatz 362, 8917 Oberlunkhofen

Lage

Parz. Nr. 2335, Geb. Nr. 1799, Aarauerstrasse 28

Bauobjekt

Umbau Verkaufsfläche EG in Lebensmittelgeschäft

Oeffentliche Auflage:           29.05.  – 29.06.2020 

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.