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28. Oktober 2020

BG Nr. 2020/ 091

 

Bauherrschaft

CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Gautschi Anna, Hinterfeldstrasse 17, 5728 Gontenschwil und CHS Immobilien AG, Wydenstrasse 1, 5734 Reinach

Projektverfasser

Di Mercurio Architektur AG, Waldeggstrasse 49, 5736 Burg

Lage

Parz. Nr. 2615 und Nr. 4012, Alzbachstrasse

Bauobjekt

Erschliessung mit neuer Schmutzwasser-Kanalisation

 

BG Nr. 2020/ 035

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Boqaj Zef und Vjollce, Herrenacker 22, 5734 Reinach

Projektverfasser

Boqaj Zef und Vjollce, Herrenacker 22, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 3720, Herrenacker 22

Bauobjekt

Neue Umgebungsgestaltung mit Stützmauern, Ersatz Mauern bei Aussenpool, Abbruch Schopf (nachträgliches Baugesuch)

 

BG Nr. 2020/ 022

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Einwohnergemeinde Reinach, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach

Projektverfasser

Fahrgrund AG, Bahnhofstrasse 20, 5600 Lenzburg

Lage

Parz. Nr. 1120 und Nr. 2134, Landwirtschaftszone

Bauobjekt

Neubau Retensionsbecken Höhenweg mit Ableitung in Weidbächli

Oeffentliche Auflage:           30.10.  – 30.11.2020

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.