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7. Juli 2020

BG Nr. 2020/ 057

 

Bauherrschaft

Blöchliger Immobilien AG, Pappelweg 4, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Stockwerkeigentümergemeinschaft, Baselgasse 5a, 5734 Reinach

Projektverfasser

atelier süd GmbH, Hauptstrasse 5, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 948, Geb. Nr. 2776, Baselgasse 5a

Bauobjekt

Parkplatzerweiterung

 

BG Nr. 2020/ 061

 

Bauherrschaft und Grundeigentümer

Höltschi Rolf und Yvonne, Holenwegstrasse 12, 5734 Reinach

Projektverfasser

Höltschi Rolf und Yvonne, Holenwegstrasse 12, 5734 Reinach

Lage

Parz. Nr. 4072, Geb. Nr. 2549, Holenwegstrasse 12

Bauobjekt

Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Whirlpool und Pergola

Oeffentliche Auflage:           10.07.  – 10.08.2020                       

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.

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