10. Juni 2020
BG Nr. 2020/ 039 |
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Bauherrschaft |
Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach |
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Grundeigentümer |
Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach und Ruchti-Gautschi Verena, Hinteregg 50, 4582 Brügglen |
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Projektverfasser |
Kalweit Udo, Plattenstrasse 32, 5737 Menziken |
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Lage |
Parz. Nr. 3334, Nr. 3774 und Nr. 2407, Unterwerkstrasse |
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Bauobjekt |
Neubau Industriegebäude (Betriebserweiterung) |
Oeffentliche Auflage: 12.06. – 13.07.2020
Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.
Einwendungen:
Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.