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10. Juni 2020

BG Nr. 2020/ 039

 

 

Bauherrschaft

Kaltband AG, Unterwerkstrasse 3, 5734 Reinach

Grundeigentümer

Einwohnergemeinde, Hauptstrasse 66, 5734 Reinach und Ruchti-Gautschi Verena, Hinteregg 50, 4582 Brügglen

Projektverfasser

Kalweit Udo, Plattenstrasse 32, 5737 Menziken

Lage

Parz. Nr. 3334, Nr. 3774 und Nr. 2407, Unterwerkstrasse

Bauobjekt

Neubau Industriegebäude (Betriebserweiterung)

Oeffentliche Auflage:           12.06.  – 13.07.2020             

Während der Bürozeiten in den Büros des Regionalzentrums Bau und Planung, Werkhof, Heuweg 11.

Einwendungen:

Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Reinach schriftlich Einwendung erhoben werden. Die Einwendung muss vom Einwendenden selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwendende anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwendende diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden.